Im Finanzausschuss des Städetages Baden-Württemberg habe wir über die Kostenerstattung des Landes für die Flüchtlingsintegartion gerungen. Die Erstunterbringung war die vorrangige Aufgabe für uns Kommunen in 2015 und 2016. Jetzt geht es um die Anschlussunterbringung für die anerkannten Flüchtlinge, deren Familiennachzug und vor allem die Integration diese Menschen. So stehen die Sprachförderung und Weiterbildung für unseren Arbeitsmarkt im Vordergrund. Wir Städte brauchen dafür die Unterstützung von Land und Bund.